Freie Kapazitäten für Schwangere mit vorraussichtlicher Geburt ab Januar 2027

Kosten

Kassenleistungen laut Hebammenhilfevertrag

Vom Beginn der Schwangerschaft bis nach der Geburt stehen Dir viele Leistungen wie Beratungen, Vorsorgeuntersuchungen, Kurse, Begleitung der Geburt bis zur Wochenbettbetreuung zu, welche von den Krankenkassen übernommen werden. Die Höhe der Vergütung wird im Hebammenhilfevertrag geregelt.

Bist Du gesetzlich krankenversichert, rechne ich sämtliche Kassenleistungen direkt mit deiner Krankenkasse ab. Bist Du privat krankenversichert erhältst du eine Rechnung mit 2,0-fachen Vergütungssatz, welche du bei deiner Krankenkasse einreichen kannst.

Ergänzende Angebote

Ich biete einige weitere Hebammen-Leistungen an, welche Du in Anspruch nehmen kannst. In der Regel werden diese nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei Inanspruchnahme erhältst du eine gesammelte Rechnung zum Ende meiner Begleitung.


Eine Übersicht über meine zusätzlichen Angebote und die aktuellen Preise findest du nachfolgend zum herunterladen: 

Wenn du eines meiner ergänzenden Angebote gern nutzen möchtest, deine finanzielle Situation es jedoch nicht zulässt, melde dich! Wir finden eine Lösung :) 

Hilfe ohne Krankenversicherung und bei geringem Einkommen

Falls Du keine Krankenversicherung hast und über ein geringes Einkommen verfügst oder eine finanzielle Notlage herrscht, hast Du Anspruch auf zusätzliche Unterstützung. Das Sozialamt gewährt bei Erfüllung der Voraussetzungen sogenannte “Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft”. Hierbei werden die Kosten für die regulären Leistungen für Schwangere übernommen, die sonst von der Krankenkasse getragen werden. Sprich mich gerne darauf an, falls Du hier Unterstützung brauchst.